Auswahl Ihres Förderprogramms:
- Prüfen Sie alle für Ihr Vorhaben relevanten Programme.
- Welches Programm bietet Ihnen die höchsten Fördersätze?
- Sind die Programme möglicherweise kombinierbar?
Kumulation

Die Inanspruchnahme verschiedener Förderprogramme für ein Vorhaben wird als Kumulation bezeichnet. Es gibt Förderprogramme, die eine Kumulation völlig ausschließen oder nur bis zu bestimmten Förderhöchstgrenzen zulassen. Werden diese Höchstgrenzen überschritten, wird die Förderung entsprechend gekürzt. Geben Sie im Antrag immer die Kumulation an. In der Regel können Darlehens- und Zuschussprogramme kombiniert werden.
Antragstellung und Beginn der Maßnahme

Prüfen Sie sorgfältig die Programmrichtlinien, um zu klären, mit welchen Massnahmen Sie schon nach der Antragstellung beginnen dürfen.
Zinskonditionen aktuell prüfen
Die Zinskonditionen orientieren sich am Kapitalmarkt und sind damit häufigen Änderungen unterworfen. Informieren Sie sich vor der Antragstellung nach den aktuellen Konditionen. Bei einigen Programmen gilt der Zinssatz, der bei Bewilligung des Antrages maßgeblich war.
Informationen zu den Fördermitteln
Unter nachfolgendem Link der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finden Sie eine Liste der förderfähigen Kosten Ihrer neuen Heizung:
www.kfw-foerderbank.de
www.kfw-foerderbank.de
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt Ihnen Informationen zur Energiesparberatung vor Ort:
www.bafa.de
Steuerbonus für Handwerkerleistungen
Seit 1. Januar 2009 gilt für Handwerkerleistungen ein doppelter Steuerbonus:
Mieter, Wohnungseigentümer und Eigentümergemeinschaften können den auf 20 Prozent von 6.000,– € verdoppelten Steuerbonus für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung nutzen.
Die begünstigten Handwerkerleistungen sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Dies gilt nur für bestehende Gebäude, nicht für Neubaumaßnahmen.
Nähere Einzelheiten siehe Ratgeber der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kreishandwerkerschaften BAG unter: